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Ich berate und vertrete Gläubiger und Schuldner im Insolvenzverfahren.
Ich helfe Unternehmen und Unternehmern
- die drohende Insolvenz
- durch Sanierung abzuwenden oder
- durch ein geordnetes Insolvenzverfahren überlebensfähige Teile des Unternhmens zu erhalten.
Verbrauchern bin ich bei der Durchführung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens behilflich.
Sie sollten sich vor drohender Insolvenz eine Beratung von mir in Anspruch nehmen.
Für die Durchführung eines Insolvenzverfahren berechne ich üblicherweise 200,00 € je Arbeitsstunde, d.h. je angefangene Viertelstunde 50,00 € zuzüglich Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer. Die anfallenden Anwaltsgebühren können Sie beeinflussen, indem Sie Ihre Verbindlichkeiten gut aufbereiten und die erforderlichen Anträge vorzubereiten. In diesen Fällen fallen geringere Anwaltsgebühren. Höhere Anwaltsgebühren sind zwangsläufig, wenn wir Ihre Verbindlichkeiten vorab sondieren müssen.
Hier folgen in Kürze ausgewählte Entscheidungen zum Insolvenzrecht.