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IMPRESSUM |
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Impressum / Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG
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Redaktionell verantwortlich:
Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel Hindenburgstraße 43 71149 Bondorf Telefon (07457) 9482211 Telefax (07457) 9482212 info@rechtsanwalt-bondorf.de www.Rechtsanwalt-Bondorf.de
USt-IdNr.: DE146940560
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Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002)
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Wolfgang Schiebel ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstr. 14 70173 Stuttgart
Telefon: (0711) 222155-0 Telefax: (0711) 222155-11 E-Mail: info@rak-stuttgart.de Homepage: www.rak-stuttgart.de
Die Tätigkeit der Anwälte bzw. Anwältinnen, die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de.
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Angaben nach § 2 Abs. 1 Ziff. 11 DL-InfoV
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Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Sparkassen Versicherung Allgemeine Versicherung AG, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen zumindest in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und genügt mindestens der Anforderungen der - § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRA0)
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Haftungsausschluss
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Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.
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Urheberrechtshinweise
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Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.
16. Juli 2024 Med2022 siq med2022:f:homepage:export_import:rechtsanwalt-bondorf
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