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Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?

Meine Leistung

Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Ich bin Ihnen als erfahrener und ausgewiesener Experte im Erbrechts dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Ich kläre Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertrete ich auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.

Weiter unten habe ich weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Informationen

Prüfen Sie unverzüglich die Erbmasse, denn Sie können auch Nachlassverbindlichkeiten, insbesondere Steuerschulden ergeben.
Ist das Nachlassvermögen negativ, sollten Sie unverzüglich die Erbschaft ausschlagen, damit sie nicht für Steuerschulden des Erblassers herangezogen werden.

Entscheidungen

Hier folgen in Kürze ausgewählte Entscheidungen zum Erbrecht.