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Bankrecht

Im Bankrecht berate und vertrete ich Kreditinstitute einerseits und Kunden andererseits, wobei vor Mandatsübernahme geprüft wird, ob eine Interessenkollission vorliegt.

Kreditinstitute

Kreditinstituten bin ich insbesondere bei der Durchsetzung von Forderungen gegen säumige Schuldner behilflich. Vom gerichtlichen Mahnbescheid,
Vollstreckungsbescheid, Urteil, Zwangsvollstreckung in Forderungen, Mobilien, Immobilien, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung.

Kunden und Verbraucher

Sie haben Ihre Bank beauftragt Ihr Kapital werterhaltend anzulegen.
Im Vertrauen auf die Seriosität Ihrer Bank haben Sie die vorgeschlagene Kapitalanlage gezeichnet.
Zwei Jahre später müssen Sie feststellen, das Ihr Kapital nicht vermehrt, sondern vermindert wird.
4 Jahre später wurde Ihr Kapital bereits um 20 Prozent verringert.

Ich prüfe Ihre Schadenersatzansprüche gegen Ihre Bank und mache diese ggf. gerichtlich geltend.

Meine Leistung

Rechtsanwalt Schiebel ist in diesem Tätigkeitsschwerpunkt

Rund um das Kapital

* Prüfung von Darlehensverträge, Bürgschaften, Grundschulden, usw.
* Prüfung von Kapitalanlagen, Aktienverträge, Fondsverträge, usw.
* Gerichtliche Durchsetzung berechtigter Ansprüche

Schadenersatz für Bankkunden

Oft scheitern Schadenersatzansprüche von Bankkunden wegen Falschberatung, weil der Bankberater in dem Rechtsstreit als Zeuge auftritt und der Bankkunde keine Beweismittel für seinen Sachvortrag hat. Hat dagegen die Bank eine Provision verheimlicht, welche sie für die Empfehlung der Kapitalanlage kassiert hat, hat die Bank schuldhaft ihre Beratungspflicht verletzt. Kann die Bank nicht den Nachweis zu führen oder will diesen nicht führen (z.B. weil sie erhaltene Provision nicht offen legen will) den Bankkunden über die erhaltene Provision aufgeklärt zu haben, kann die Schadenersatzklage des Bankkunden zum Erfolg führen,
vgl. OLG Karlsruhe 17 U 67/09; 17 U 88/98; 17 U 92/09; 17 U 107/09; 17 U 113/09; 17 U 118/09; 17 U 12/10; 17 U 13/10.



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