langjährige Prozesse können teuer werden.
Grundsätzlich werden die Gebühren nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung (RVO) abgerechnet. Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel ist stets bemüht, seinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:
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Guter Rat ist preiswert - kann aber nicht kostenlos sein.
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren. Bei Mandatserteilung ist daher grundsätzlich ein Sepa Mandat zu erteilen.
1. Erstberatung:
Für eine Erstberatung berechne ich 190,00 € Erstberatungsgebühr, zuzüglich 20,00 € Auslagen, zuzüglich 39,90 € Umsatzsteuer, insgesamt 249,90 €.
Für Unternehmer richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert ohne Beschränkung auf einen Höchstbetrag. Auf Anfrage nennen ich Ihnen gerne die für Ihren Fall anfallende Gebühr.
2. Honorar nach Zeit
Grundsätzlich berechne ich meine Gebühren nach Zeitaufwand, d.h. je 6 Minuten angefangene Rechtsanwaltszeit 29,75 €/brutto (inklusive 19% Umsatzsteuer), mindestens jedoch die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Ihr Vorteili: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können. Der Mindestbetrag für eine Zeitvergütungsverinbarung beträgt 600,00 €.
3. Strafsachen
Strafsachen werden grundsätzlich nach Zeitgebühr, vgl. Ziff. 2, abgerechnet, wobei der Mindestbetrag 300,00 € beträgt, d.h. mein Honorar für je 6 Minuten angefangene Rechtsanwaltsarbeitszeit beträgt 30,00 € brutto (inklusive 19% Umsatzsteuer.
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